
unabwendbares Ereignis, Geschehnis, das auch bei äußerster, nach den Umständen möglicher und zumutbarer Sorgfalt des Fahrers beziehungsweise Halters eines Kraftfahrzeugs nicht zu vermeiden ist, z. B. ein Unfall, der auf das Verhalten des Verletzten zurückzuführen ist. Der bisherige Ausschluss der Ge...
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ein Ereignis, das auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden ist; führte im Straßenverkehr zum Wegfall der Ersatzpflicht des Kraftfahrzeughalters aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs; seit dem 1. 8. 2002 besteht ein Haftungsausschluss jedoch nur in Fällen höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG).
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